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   BVerwG, 14.05.1959 - II C 159.58   

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BVerwG, 14.05.1959 - II C 159.58 (https://dejure.org/1959,1561)
BVerwG, Entscheidung vom 14.05.1959 - II C 159.58 (https://dejure.org/1959,1561)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Mai 1959 - II C 159.58 (https://dejure.org/1959,1561)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 159.58
    Dieser Antrag läßt also - ebenso wie die Tatsache der Revisionseinlegung allein (vgl. Beschluß des Großen Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1954 - Gr. Sen. 1.54 - [BVerwGE 1, 222]) und in Übereinstimmung mit ihr - das Ziel der Revision erkennen.
  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 159.58
    Mangels ordnungsmäßiger Rechtsmittelbelehrung sind die vorbezeichneten Verwaltungsakte nicht unanfechtbar geworden (BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57] [55]).
  • BVerwG, 26.01.1956 - I C 113.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 159.58
    Diese Rüge genügt dem Erfordernis des § 57 Abs. 2 Satz 2 BVerwGG, obgleich die verletzte Rechtsnorm nicht durch Angabe des Gesetzesparagraphen gekennzeichnet ist (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1956 - BVerwG I C 113.54 -).
  • BVerwG, 27.09.1957 - VI C 32.56
    Auszug aus BVerwG, 14.05.1959 - II C 159.58
    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird der Verwaltungsgerichtshof auch auf § 115 Abs. 1 Nr. 2 BBG einzugehen, also zu prüfen haben, ob und inwieweit die Vordienstzeiten des Klägers Zeiten einer für dessen Laufbahn als Beamter förderlichen oder nach Annahme für die Laufbahn ausgeübten handwerksmäßigen, technischen oder sonstigen fachlichen Tätigkeit waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1957 - BVerwG VI C 32.56 -).
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